
Welche Gewerbeanmeldung für Affiliate-Marketing?
Okay, lass uns direkt ehrlich sein: Wenn du zum ersten Mal überlegst, mit Affiliate-Marketing Geld zu verdienen, kommt früher oder später dieser Moment, wo du dir denkst: „Muss ich da eigentlich ein Gewerbe anmelden?“ Und glaub mir, ich war da auch mal. Ich hab Google durchforstet, Foren gelesen, in Facebook-Gruppen gefragt – und trotzdem war ich mehr verwirrt als vorher. Deswegen will ich dir hier heute alles ganz klar und verständlich erklären.
Der erste Euro ist entscheidend
Sobald du durch Affiliate-Marketing auch nur einen einzigen Euro verdienst – ja, wirklich nur einen – bewegst du dich nicht mehr im Bereich „Hobby“, sondern bist offiziell „gewerblich“ tätig. Klingt erstmal wild, oder? Aber das hat einfach steuerrechtliche Gründe. Der Staat will einfach wissen, woher dein Geld kommt – fair enough. Ob das nun 5 Euro Provision von einem E-Book oder 500 Euro von einem großen Coaching-Programm sind: Der Moment, in dem du planst, regelmäßig Einnahmen zu generieren, musst du handeln.
Was ist Affiliate-Marketing überhaupt aus Sicht des Gesetzes?
Affiliate-Marketing ist aus Sicht der Behörden eine klassische gewerbliche Tätigkeit. Du empfiehlst Produkte oder Dienstleistungen und bekommst dafür eine Provision. Das ist keine künstlerische oder freiberufliche Arbeit, sondern fällt glasklar unter das Gewerberecht. Das heißt: Du brauchst ein Gewerbe – Punkt.
Und nein, das ist kein Drama. Das Gewerbe anzumelden geht schneller als ein Netflix-Abo zu kündigen. Meistens brauchst du nur einen Personalausweis, etwas Kleingeld (zwischen 10 und 40 Euro, je nach Stadt) und zehn Minuten deiner Zeit.
Welche Gewerbeform ist die richtige?
Jetzt wird’s spannend. Denn viele fragen sich: Soll ich ein Kleingewerbe anmelden? Oder gleich eine GbR oder UG gründen? Hier kommt die gute Nachricht: Wenn du allein startest und erstmal klein bleibst, ist Kleingewerbe völlig ausreichend. Das ist keine eigene Rechtsform, sondern einfach eine Vereinfachung im Rahmen der Gewerbeanmeldung. Du bist damit Einzelunternehmer – ohne großes Brimborium.
Das bedeutet: Du hast weniger Papierkram, musst keine doppelte Buchführung machen und kannst sogar von der Kleinunternehmerregelung profitieren (dazu gleich mehr). Klingt gut? Ist es auch.
Muss ich zum Finanzamt?
Ja, aber keine Panik. Nach der Gewerbeanmeldung schickt dir das Finanzamt automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier gibst du an, dass du Affiliate-Marketing machst. Du beschreibst kurz, was du vorhast, schätzt deinen voraussichtlichen Umsatz – fertig. Falls du dir bei manchen Punkten unsicher bist, hilft ein Anruf beim Finanzamt oder ein netter Steuerberater.
Und ja, die Leute beim Finanzamt sind meistens wirklich nett. Ich weiß, das denkt man oft nicht – aber es stimmt.
Kleinunternehmerregelung – Ja oder Nein?
Die berühmte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bedeutet, dass du keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen musst, solange dein Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt (Stand: 2025). Das klingt erstmal wie ein Segen – ist es auch, vor allem zu Beginn.
Du schreibst also deine Rechnungen ohne Mehrwertsteuer, musst keine Umsatzsteuervoranmeldung machen und sparst dir ein Stück Bürokratie. Der Nachteil? Du darfst dir auch keine Vorsteuer zurückholen. Wenn du also später Tools, Software oder Technik einkaufst, bezahlst du den vollen Preis – ohne etwas vom Staat zurückzubekommen.
Ich hab’s zu Beginn genutzt – einfach, weil’s unkompliziert ist. Später kannst du immer noch wechseln.
Gewerbe anmelden – aber wie genau?
Das geht meist online über das Gewerbeamt deiner Stadt. Einfach „Gewerbeanmeldung + [deine Stadt]“ googeln, Formular ausfüllen, abschicken – und fertig. In manchen Städten musst du persönlich vorbeikommen, aber auch das ist kein Hexenwerk.
Im Formular gibst du deine Tätigkeit an. Schreib sowas wie: „Online-Marketing, insbesondere Affiliate-Marketing und Vermittlung von digitalen Produkten“. Das reicht völlig. Es muss nicht Shakespeare sein.
Und was ist mit der IHK?
Sobald du ein Gewerbe anmeldest, wirst du automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Da kommt auch ein Brief, irgendwann. Meist mit einem kleinen Mitgliedsbeitrag – je nach Umsatz sogar null Euro. Und hey: Auch wenn viele sich über die IHK beschweren, die machen gar keinen schlechten Job. Gerade für Gründer gibt’s oft kostenlose Webinare, Beratung und Infos.
Also keine Angst vorm IHK-Brief.
Was ist mit der Gewerbesteuer?
Hier kommt die Entwarnung: Als Einzelunternehmer mit Kleingewerbe zahlst du erst ab ca. 24.500 Euro Gewinn Gewerbesteuer. Und das ist Gewinn, nicht Umsatz. Heißt: Wenn du noch nicht fünfstellig im Monat verdienst, brauchst du dir erstmal keinen Kopf machen.
Und selbst wenn: Diese Steuer ist oft nicht so hoch, wie man denkt. Außerdem kannst du sie teilweise auf deine Einkommenssteuer anrechnen lassen – ein Steuerberater erklärt dir das im Detail.
Brauche ich einen Steuerberater?
Das kommt drauf an. Wenn du gerade erst anfängst, wenig verdienst und ein gutes Zahlenverständnis hast, kannst du erstmal ohne. Tools wie Lexoffice oder sevDesk helfen dir bei Buchhaltung und Rechnungserstellung.
Aber: Sobald deine Einnahmen steigen oder du z. B. auch andere Einkommensarten hast (z. B. Onlinekurse, Coaching, YouTube), dann solltest du dir Unterstützung holen. Ein Steuerberater kann dir nicht nur viel Arbeit, sondern auch bares Geld sparen.
Fazit: Was du jetzt tun solltest
Affiliate-Marketing ist ein genialer Weg, um online Geld zu verdienen – aber eben auch ein echter „Business-Weg“. Das bedeutet: Wenn du startest, solltest du das auch rechtlich sauber angehen.
Melde ein Kleingewerbe an, beantrage ggf. die Kleinunternehmerregelung, fülle den Fragebogen vom Finanzamt aus und starte mit klarem Kopf. Lass dich nicht von Formularen abschrecken – es ist einfacher als du denkst.
Und ganz ehrlich: Wenn du’s richtig angehst, ist die Bürokratie halb so wild. Viel wichtiger ist, dass du ins Tun kommst. Denn am Ende zählt nicht, ob du die perfekte Gewerbeform gewählt hast – sondern ob du dein Ding durchziehst.
